Partnervermittlung wertersatz
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Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Anzeige Online-Plattformen wie Parship oder ElitePartner haben - anders als klassiche Partnerschaftsvermittlungsinstitute - einen einklagbaren Anspruch auf Vergütung.
Das hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs BGH in Karlsruhe am Donnerstag entschieden Az. Eine Kundin von Single teublitz hatte dort eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft zum Preis von ,68 Euro abgeschlossen.
Nachdem sie umgehend ein "Persönlichkeitsgutachten" und erste Vorschläge für mögliche Partner erhalten hatte, erklärte sie bereits am nächsten Tag den Widerruf. Die Partnervermittlung wertersatz bestätigte den Widerruf und machte zugleich einen Anspruch auf Wertersatz für bis zur Erklärung des Widerrufs partnervermittlung wertersatz Leistungen in Höhe von partnervermittlung wertersatz Euro geltend.
Der III. Zivilsenat hat hierzu nun entschieden, dass "Parship" grundsätzlich einen Anspruch auf Wertersatz habe.
Hiernach wird durch das Versprechen eines Lohnes für die Heiratsvermittlung keine Verbindlichkeit begründet. Bei der Online-Partnervermittlung besteht die Leistungspflicht der Plattformen vor allem darin, ihren Nutzenden einen unbeschränkten Zugang zur Plattform gewähren, auf der diese aus eigener Initiative einen Kontakt zu möglichen Partnern herstellen können.
Die - wie auch vorliegend erfolgten - Partnervorschläge beruhten indes wie auch das Persönlichkeitsgutachten allein auf einem elektronischen Abgleich, so der III. Eine persönliche Auswertung findet durch Online-Plattformen also nicht statt. Der BGH sieht daher keinen Eingriff in die Intimspähre der Kundinnen und Kunden, der vergleichbar mit der Situation bei einem herkömmlichen Partnerschaftsvermittlungsvertrag wäre.
Jedoch änderte der III.